Stand: Januar 2022

1.    Anwendbarkeit und Geltungsbereich

  • Die Fotografin erbringt Leistungen und Lieferungen im Bereich Fotografie ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarungen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  • Der Fotografin wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.
  • Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren. Dies gilt besonders während der Paar- und Gruppenaufnahmen, da fotografierte Personen dadurch abgelenkt und die Fotografin ggf. nicht die vereinbarten Fotos zufriedenstellend aufnehmen kann. Die Fotografin gibt den Gästen des Kunden nach Abschluss der beauftragten Aufnahmen die Möglichkeit, selbst Fotos zu machen.
  • Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund. Der Kunde kann der Fotografin eine Liste mit Vorschlägen von Fotos aushändigen, welche sie gerne möchten. Die Fotografin kann jedoch nicht garantieren, dass alle gewünschten Aufnahmen durchgeführt werden können.
  • Der Fotografin und ihren Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen (ohne Verpflegung!) zu gewähren.
  • Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben.
  • Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
  • Alle zur Abnahme vorgelegten Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert (=grundoptimiert).
  • Die Fotografin erbringt Leistungen und Lieferungen im Bereich Fotografie ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarungen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche oder über die erbrachte Leistung hinausgehende Änderungswünsche (wie beispielsweise Bildcomposings) des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  • Zur Begleitunge einer Hochzeit wird der Fotografin spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.
  • Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren. Dies gilt besonders während der Paar- und Gruppenaufnahmen, da fotografierte Personen dadurch abgelenkt und die Fotografin ggf. nicht die vereinbarten Fotos zufriedenstellend aufnehmen kann. Die Fotografin gibt den Gästen des Kunden nach Abschluss der beauftragten Aufnahmen die Möglichkeit, selbst Fotos zu machen.
  • Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund. Der Kunde kann der Fotografin eine Liste mit Vorschlägen von Fotos aushändigen, welche sie gerne möchten. Die Fotografin kann jedoch nicht garantieren, dass alle gewünschten Aufnahmen durchgeführt werden können.
  • Der Fotografin und ihren Erfüllungsgehilfen sind auf zu begleitenden Tagesveranstaltungen angemessene Pausen (ohne Verpflegung!) zu gewähren.
  • Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben.
  • Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Die finale Auswahl der Fotos geschieht durch den Kunden über eine individuelle Picdrop-Galerie. Diese ist ohne zeitliche Beschränkung online, wird jedoch frühestens nach erfolgter finaler Bildauswahl, spätestens aber mit Abschluss des Auftrags (=Übergabe des letzten bearbeiteten Fotos) gelöscht.
  • Alle zur Abnahme vorgelegten Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert (=grundoptimiert).
  • Die Bildauswahl durch den Kunden erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Linkübergabe. Bildauswahlen, die nach Ablauf der 4 Wochen eingehen, werden ebenfalls angenommen, jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Frist die angegebenen Bildbearbeitungszeiten deutlich länger sein können, dies ist abhängig von der dann herrschenden Auftragslage, sowie der Abnahmemenge.
  • Die vom Kunden aus dem Fotoshooting ausgewählten Bilder werden umfassend hinsichtlich Haut- und (störender) Gegenstandsretusche, Farbanpassungen, Farbstiche, Licht- und Schattenherausarbeitung bearbeitet (=Bearbeitung) bearbeitet.
  • Wählt der Kunde mehr Bilder zur Bearbeitung aus, als im jeweiligen Paket inkludiert, trägt er die im Angebot aufgeführten Mehrkosten pro Bild. Gleiches gilt für die Inklusivleistungen überschreitende Anzahl an Abzügen, deren jeweiliger Preis einer gesondert anzufragenden Liste zu entnehmen ist.
  • Die Fertigstellung der ausgewählten Fotos beträgt 4-8 Wochen in den Wintermonaten (Okt-April) und 6-12 Wochen in den Sommermonaten (Mai-Sept) bei Hundefotografie – werden mehr Fotos als im größten angebotenen Paket durch den Kunden abgenommen, kann, je nach Auftragslage und Abnahmemenge, die Bearbeitungszeit mehr Zeit in Anspruch nehmen, diese wird dem Kunden dann von der Fotografin genannt. Die Bearbeitung von Hochzeitsfotos beträgt 12 Wochen und ist unabhängig vom gewählten Paket und der jeweiligen Begleitungsdauer.
  • Die fertiggestellten Bilder werden anschließend durch die Fotografin in eine neue Online-Galerie eingestellt und damit dem Kunden zum Download für insgesamt 2 Monate ab Übergabe des Download-Links oder ab Upload des letzten Fotos zur Verfügung gestellt. Für den Download und die Archivierung der Fotos ab Übergabe ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Die Galerie wird nach diesem Zeitraum ohne vorherige Warnung und Erinnerung seitens der Fotografin gelöscht. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Online-Galerie ist bis spätestens 3 Tage vor Ablaufdatum durch Anfrage an die Fotografin via eMail möglich. Pro verlängertem Monat fällt eine Gebühr von 30€ an. Sollte vor Ablauf der regulären Zeit kein Download erfolgen und die Galerie daraufhin gelöscht werden, wird das erneute zur Verfügung stellen auf Anfrage durch den Kunden mit 150€ berechnet (=Arbeitsaufwand + Speicherkapazität). Die neue Galerie erhält dadurch einen neuen Link, sowie eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Übergabe des Galerie-Links an den Kunden. Eine Verlängerung ist ebenfalls für 30€ pro weiterem Monat möglich.
  • Der Kunde darf den Download-Link eigenverantwortlich an ihm vertraute Personen weitergeben. Der Download der Dateien ist nicht beschränkt und kann auf so viele Endgeräte/Cloudanbietern und durch so viele Personen wie gewünscht erfolgen.
  • Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich im Teil für Zusatzvereinbarungen vereinbart sind. Alle Bilder werden von der Fotografin auf Offline-Medien, wie externen Festplatten, jedoch 2 Jahre aufbewahrt, um beispielsweise bei Verlust der Bilder durch den Kunden Ersatz oder das Nachbestellen von Fotos zu ermöglichen. Für einen Schaden an Archivierungsmedien und daran gekoppelten Verlust von Fotos haftet die Fotografin nicht.
  • Als nachbestellte Fotos gelten diejenigen Fotobestellungen, die zeitlich versetzt und nicht unmittelbar zur jeweiligen paketgebundenen Bildauswahl geschehen. Es gelten dann die jeweils zum Zeitpunkt der Auswahlübergabe (“final” oder “Neue Auswahl” – andere Auswahlmöglichkeiten werden nicht als “ausgewählt” übermittelt und akzeptiert) gültigen Konditionen. Nachbestellungen sind grundsätzlich immer möglich, solange die Fotos archiviert sind. Das erneute zur Verfügung stellen einer Auswahlgalerie zum Zweck der Nachbestellung und Bestellungsübermittlung ist kostenlos, jedoch auf 4 Wochen nach Übergabe des Galerielinks begrenzt. 

2.    Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Annullierung/Rücktritt

  • Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Paket oder Angebot aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird bei Hochzeiten eine Anzahlung iHv 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Werktagen in bar oder per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallshonorar einbehalten.
  • Das vereinbarte Honorar der Fotografin ist im Anschluss an das Fotoshooting / die Hochzeit mit finaler Auswahl über oben genannte Online-Galerie der zur weiteren Bearbeitung gewünschten Bilder und anschließender, ebenfalls finaler, Rechnungsstellung durch die Fotografin (inklusive zusätzlicher, nicht vorher vereinbarter Stunden, sowie die paketabhängig inkludierten Bildanzahlen überschreitenden Dateien gemäß im Angebot getroffenen Honorarvereinbarungen) innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Erst mit Zahlungseingang werden die entstandenen Bilddateien weiter ver- und bearbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen via eMail zu erhalten, der Postversand entfällt in diesem Fall.
  • Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Wetter, attestierte Krankheit, o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
  • Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Wetter, attestierte Krankheit, ö.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 12 Wochen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.
  • Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  • Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Tritt der Kunde ab 56 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Tritt der Kunde ab 28 Tage vor Terminwahrnahme vom Vertrag zurück, sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Terminbeginn wird der Gesamtbetrag als Ausfallhonorar fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
  • Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

3.    Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.
  • Die Fotografin darf sofern kein Widerruf besteht die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Webseite oder Instagram-Seite der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, bei einer zu fotografierenden Veranstaltung alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
  • Der Kunde darf die bearbeiteten und freigegebenen Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Webseiten und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde von der Fotografin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
  • Der Kunde darf die ausgehändigten, fertiggestellten Fotos nicht weiterbearbeiten. Darunter fallen beispielsweise Foto-Collagen, Montagen oder der Einsatz jeglicher elektronischer Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes. Ebenfalls fällt darunter die Nachträgliche Beschneidung der Fotos. Eine Veränderung der Bilder durch den Kunden bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.
  • Die Fotografin gibt keine urheberrechtsgeschützten, unbearbeiteten Dateien (RAW-Dateien) heraus. Grundoptimierte Bilddateien werden aufgrund gesonderter Nutzungsrechte nicht zusätzlich zu den jeweils inkludierten oder zusätzlich erworbenen, bearbeiteten Fotos herausgegeben. Diese müssen entsprechend des Angebots auf der Webseite zusätzlich erworben werden und unterliegen anschließend ebenfalls den hier aufgeführten Punkten 3.1-3.4.
  • Bei Veröffentlichungen kann der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anbringen („Foto: Marida Fotografie“), oder bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung des Accounts der Fotografin, eine Nennung ist jedoch kein Muss. Dafür entfällt eine Prägung der Fotos mit dem Wasserzeichen der Fotografin (Hochzeitsfotos). Im Fall von anderweitigen Fotoshootings, z.B. Hundefotoshooting werden jeweils zwei Dateien pro Bild an den Kunden übergeben, die jeweils zur Nutzung im Internet (Web-Version mit Wasserzeichen), sowie zum Druck (volle Auflösung ohne Wasserzeichen) genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.

4.    Haftung

  • Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sie sich (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten der Fotografin. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn die Fotografin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
  • Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, der durch den Hund des entsprechenden Kunden vor Ort und in Zusammenhang mit dem Fotoshooting verursacht wurde, und kommt dafür auf, entweder durch eine gültige Haftpflichtversicherung, privat oder anderweitig. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch den Hund/die Hunde des Kunden entstehen. Das Vorweisen der Haftpflichtversicherung entfällt mit Unterzeichnung des Vertrags und Annahme der AGBs.
  • Die Fotografin haftet nicht für den Verlust gespeicherter Daten und digitaler Dateien. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  • Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
  • Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher, etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
  • Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  • Bei Reproduktion, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  • Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

5.    Sonstiges

Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

6.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen Vereinbarungen geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.
  • Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.